Passive Residenz in Andorra

Passive Residenz in Andorra

Wenn Sie in Andorra leben möchten, ohne aktiv zu arbeiten, ist der passive Wohnsitz, welcher auch nicht-lukrativer-Wohnsitz genannt wird, die beste Wahl. Sie genießen Ihren Ruhestand oder sind finanziell unabhängig und leben von den Erträgen aus Ihren Investitionen oder Ihrem Vermögen. Dies ist das typische Profil eines passiven Residenten in Andorra.

Andorra hat spezifische Anforderungen für den passiven Wohnsitz. Der effektive Mindestaufenthalt in Andorra muss 90 Tage pro Jahr betragen. Wenn Sie einen passiven Wohnsitz in Erwägung ziehen, sollten Sie einen Blick auf die Zusammenfassung zum passiven Residenzrecht werfen. Vor der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung verlangen die andorranischen Behörden, dass die Unterlagen in ordnungsgemäßem Zustand sind.

Die passive Aufenthaltsgenehmigung gibt Ihnen das Recht, in Andorra zu leben, ohne eine berufliche Tätigkeit auszuüben. Ein Passivbewohner kann jedoch sein eigenes Vermögen und seine Investitionen verwalten und kann auch Geschäftsführer in einem andorranischen Unternehmen sein, sofern diese Position nicht mit einem Gehalt vergütet wird oder als aktive Beschäftigung gilt.


Besondere Anforderungen für die passive Residenz:

  • Kaution bei der AFA (andorranische Finanzbehörde) in Höhe von 47.500 €, rückzahlbar und unverzinslich;
  • Kaution bei der AFA in Höhe von 9.500€ für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten (Ehepartner oder minderjährige Kinder);
  • Nachweis ausreichender Mittel für den Lebensunterhalt des Residenzinhabers und seiner Angehörigen in Andorra;
  • Kauf oder Anmietung einer Wohnung in Andorra;
  • Kranken-, Invaliditäts- und Rentenversicherung mit Deckung in ganz Andorra (Minderjährige und Personen über 65 Jahre benötigen nur eine Krankenversicherung);
  • Mindestaufenthalt von 90 Tagen in Andorra pro Jahr;
  • Investition von 600.000€ in andorranische Vermögenswerte. Folgende Möglichkeiten gibt es:
    • Immobilieneigentum in Andorra;
    • Anteile am Kapital von in Andorra ansässigen Unternehmen;
    • Schuldverschreibungen oder Finanzinstrumente, die von in Andorra ansässigen Unternehmen ausgegeben werden;
  • Eine weitere Möglichkeit ist eine direkte oder indirekte Investition von 400.000 Euro in den Wohnungsbaufonds.

Übersicht - Passiver Wohnsitz

Der passive Aufenthalt erfordert eine Bearbeitungszeit von etwa 4 Wochen, um die Aufenthaltskarte zu erhalten. Sie haben normalerweise bis zu 6 Monate Zeit, um die in Andorra getätigten Investitionen nachzuweisen.

Zusammenfassung des passiven Wohnsitzes:

Sie haben das folgende Profil:

  • Sie beziehen ein passives Einkommen durch allgemeine Vermögensverwaltung, Investitionen oder jede andere Art von passivem Einkommen
  • Sie verfügen über finanzielle Mittel in Höhe von 600.000 EUR , um in andorranische Immobilien zu investieren, oder Sie investieren 400.000 EUR in den Wohnungsbaufonds
  • Sie sind nicht aktiv in Andorra beschäftigt
  • Sie haben ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Sie leben mindestens 90 Tage in Andorra
  • Sie haben Ihren persönlichen Wohnsitz (Miete oder Eigentum) in Andorra

Welche Dokumente werden benötigt?

  • Strafregister I. – Ihr Strafregister / polizeiliches Führungszeugnis des Landes, in dem Sie wohnen
  • Strafregisterauszug II. – Wenn Sie in einem anderen Land als dem Land Ihres derzeitigen Wohnsitzes geboren wurden, benötigen wir auch Ihr Strafregister / die Polizeibescheinigung Ihres Geburtslandes
  • Kopie Ihres Reisepasses – Bitte bringen Sie Ihren Reisepass bei Ihrem ersten Besuch in Andorra mit oder lassen Sie ihn in Ihrem Land kopieren und beglaubigen
  • Nachweis einer privaten Versicherung in Andorra
  • HINWEIS: – Alle ausländischen Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt werden