Unternehmensgründung in Andorra

andorra-forming-companies

Unternehmensgründung in Andorra

Wir helfen Unternehmen und Privatpersonen bei der Firmengründung in Andorra. Ein Unternehmen in Andorra aufzubauen beinhaltet rechtliche Vorgänge für die Sie die richtige Hilfe von ortsansässigen Anwälten und Steuerberatern brauchen. Andorra Consultants verfügt über 15 Jahre Erfahrung in allen Bereichen der Unternehmensgründung in Andorra.

Mehrfache rechtliche Veränderungen haben Andorra in den letzten Jahren europaweit zu einem der attraktivsten Rechtssysteme für Unternehmensgründer gemacht.

Was wird für die Gründung einer Firma in Andorra verlangt?

Es ist wichtig zu erwähnen, dass es in Andorra keine Offshore-Firmen als solches gibt. Alle Handelsunternehmen benötigen einen registrierten Firmensitz unabhängig von der Größe des Geschäfts. Kleine Unternehmen haben jedoch das Vorrecht ihren Geschäftssitz in privaten Wohnungen oder Business Center anzumelden.

Es gibt in Andorra an sich keine Nominee-direktoren und jedes Unternehmen muss einen eigenen Direktor / Geschäftsführer vorweisen, jedoch muss dieser nicht in Andorra angemeldet sein. Daher ist es grundsätzlich möglich der Betriebsinhaber und Geschäftsführer eines andorranischen Unternehmens zu sein, ohne vor Ort zu leben. Einen Nominee-direktoren zu ernennen ist theoretisch auch in Andorra möglich, aber aufgrund der rechtlichen Verantwortung, die diesem zu Teil wird, eine sehr ungewöhnliche Lösung.

Trotz dieser Vorteile benötigt ein Unternehmen normalerweise eine gewisse Präsenz im Land. Wenn der Betrieb von einem nicht in Andorra ansässigen Direktor verwaltet wird, empfehlen wir zu mindestens einen lokalen Angestellten einzustellen, auch wenn nur Halbzeit. Jedoch hängen diese substanziellen Anforderungen sehr von den Aktivitäten in Andorra und den Ländern Ihrer Handelspartner ab. Gern beraten wir Sie zu diesem Thema.

Unternehmensarten und Gesellschafter

Die folgenden Unternehmenstypen existieren zurzeit in Andorra:

  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Societat Limitada (S.L.)

Diese Art von Unternehmen wird üblicherweise für kleine bis mittelgroße Unternehmen mit einem oder einer limitierten Anzahl an Gesellschaftern, gewählt. Das Mindestkapital liegt bei 3000 Euro. Es ist möglich nur einen Gesellschafter zu haben (S.L.U.)

  1. Anonyme Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung – Societat Anònima (S.A.)

Diese Art von Unternehmen eignet sich für größere Betriebe mit mehreren Gesellschaftern und einem höheren Anfangskapital für die Kapitalisierung der Firma. Das zulässige Mindestkapital für diese Unternehmensform beträgt 60.000 Euro. Auch hier ist es möglich nur einen Gesellschafter zu haben (S.A.U.).

Es gibt keine Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, da Andorra über keine eigene Börse verfügt. Theoretisch könnten Unternehmen jedoch auf ausländischen Börsen registriert werden.

Seit der Reform 2012 können Ausländer legal 100% einer Handels- oder Holdingsgesellschaft in Andorra besitzen. Die einzige Voraussetzung ist vorher das Zulassungsverfahren der andorranischen Regierung zu durchlaufen, falls 10% oder mehr des Firmenkapitals nicht ortsansässigen Aktionären / Gesellschaftern gehören.

Andorra Consultants – Wir helfen Ihrem Unternehmen Ihre Möglichkeiten in Andorra zu bewerten und Ihre Ressourcen am produktivsten mit den Vorteilen der andorranischen Steuer- und Rechtsbedingungen zu nutzen.

Andorra Consultants – wir helfen Unternehmen, ihre Möglichkeiten in Andorra abzuschätzen und eine neue Perspektive zu entdecken, die ihre Ressourcen in Kombination mit den lokalen steuerlichen und rechtlichen Vorteilen am produktivsten einsetzt.

Was sind die Vorteile einer Firmengründung in Andorra?

Viele multinationale und große Unternehmen sind zu einer Geschäftsumsiedlung nicht nur aus steuerlichen Gründen motiviert. Ihre Beweggründe liegen von allem in den verlockenden 2-10% Unternehmenssteuer und die besonderen Unternehmensbeteiligungsprogramme, die Andorras Niedrigsteuer-Rechtsprechung bietet. Es gibt aber auch viele kleine Unternehmen, die nach Andorra ziehen. Nicht nur, um ihre Steuerbemessungsgrundlagen ihres internationalen Geschäfts zu verbessern, aber auch weil die Firmenbesitzer und die Hauptgesellschafter sich für das Leben im Fürstentum Andorra entscheiden. Die einzigartigen Vorteile, die Sie hier genießen können, wenn Sie Ihre Firmengründung mit einer Residenz in Andorra kombinieren, finden Sie hier.

Die folgenden Punkte fassen die Vorteile einer Unternehmensgründung in Andorra zusammen:

1. Niedrige Besteuerung von 2-10 %, je nach wirtschaftlicher Aktivität.
2. Rechtliche Sicherheit mit einem Steuermodel, das den OECD und BEPS Richtlinien entspricht sowie den Substanzanforderungen und Anti-Geldwäsche-Vorschriften.
3. Mehrfache Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) schon bestehend oder in Verhandlung mit dem europäischen Ausland (FR,ES,B,LUX, LI, PT, MT, CY, CH…UAE)
4. Ein kostengünstiges Land in Bezug auf die Arbeitskosten (der Mindestlohn beträgt zurzeit 980 Euro, die Sozialversicherungsbeiträge bewegen sich zwischen 14.5- 15.5% für Arbeitgeber und die Anmietung von Büroräumen ist äußerst erschwinglich im Vergleich zum benachbarten Spanien und Frankreich).
5. Besondere Holdinggesellschaftsbedingungen für diejenigen mit wichtigen internationalen Firmenbeteiligungen an Unternehmen in Europa und anderen Ländern mit niedrigen Quellensteuern
6. Nicht-EU- Mitglied mit einem EU- Assoziierungsabkommen auf dem Weg.
7. Sondervereinbarungen mit dem Schengen-Gebiet und Visums Vorteile für Nicht- EU Unternehmensdirektoren und Aktionäre.

Haben Sie einen transparenten und ausgearbeiteten Business Plan?

Ein Unternehmen in Andorra zu gründen, bedeutet für viele auch, ihr Produkt auf dem lokalen Markt zu verkaufen. Andorra hat eine andere Marktdynamik und unterschiedliche Konsumentenprofile. Es ist von grundlegender Bedeutung, sich mit diesen Aspekten zu befassen, bevor Sie ein Unternehmen gründen, welches auf die örtlichen Verbraucher und Firmen ausgerichtet ist.

Dies ist der schwierigste Teil für die meisten Unternehmer, die in Andorra ein Gewerbe gründen wollen. Unser Firmengründungspaket umfasst die gesamte Unterstützung bei der Eröffnung eines Bankkontos, einschließlich einer ordnungsgemäßen Bankeinrichtung und der notwenigen Dokumentation für die Einhaltung der Gesetze. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Beantragung von Sonderlizenzen, wie z.B. Bescheinigungen für sanitäre Anlagen, oder bei der Gründung von Gesellschaften mit besonderen Steuerregelungen, wie z.B. internationale Handels- oder Finanzverwaltungsgesellschaften.

Benötigen Sie eine Finanzierung für Ihr neues Unternehmen? Unsere internen Finanzanalysten erstellen Prognosen und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur Finanzierungs- und Kreditvereinbarung mit einem der lokalen Bankinstitute.

Notwendige Unterlagen

Beachten Sie, dass die Gründung Ihres Unternehmens in Andorra ein Prüfverfahren der Regierung erfordert, bei dem alle Ihre Zeugnisse und Ihr Hintergrund überprüft werden. Dies dient der Vermeidung und Verhinderung von Geldwäsche, da Andorra den Weg der vollständigen Markttransparenz beschreitet. Die folgenden Dokumente werden für das Verfahren benötigt:

  • Strafregisterauszug I. – Ihr Strafregisterauszug/Polizeiliches Führungszeugnis des Landes, in dem Sie wohnen
  • Strafregisterauszug II. – Wenn Sie in einem anderen Land als dem Land Ihres derzeitigen Wohnsitzes geboren wurden, benötigen wir auch das Strafregister / die Polizeibescheinigung Ihres Geburtslandes
  • Kopie Ihres Reisepasses – Bitte bringen Sie Ihren Reisepass bei Ihrem ersten Besuch in Andorra mit oder lassen Sie ihn in Ihrem Land kopieren und beglaubigen
  • HINWEIS: – Alle ausländischen Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt werden

Marktanalysen für Andorra

Benötigen Sie vor der Gründung Ihres Unternehmens eine Marktanalyse? Fragen Sie unsere Berater nach einer Unternehmensmarktforschung.

Kann ich eine Vorratsgesellschaft in Andorra erwerben ?

Theoretisch wäre dies möglich, aber der Aufwand für die Änderung der Satzung eines bestehenden Unternehmens sowie für die Durchführung des Verfahrens für ausländische Investitionen ist derselbe wie bei der Gründung eines neuen Unternehmens in Andorra. Wenn Sie also nicht gerade ein bestehendes Unternehmen mit genau der gleichen Tätigkeit kaufen, ist es in den meisten Fällen nicht sinnvoll, was den Zeit- und Ressourcenaufwand angeht.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Unternehmensgründungsprojekt zu beraten. Für weitere Details zum andorranischen Recht für ausländische Direktinvestitionen können Sie auch www.ccis.ad konsultieren. Wir empfehlen Ihnen jedoch in allen Fällen, sich bei uns beraten zu lassen.

Kontaktieren Sie uns und schreiben Sie uns hier.

Sie suchen einen Steuerberater für eine Firmengründung in Andorra ?